SachsenRechtSN-REC-59-2026

Welche Vorrangigkeit betont der Gesetzgeber gegenüber der Hege?

Kurze Antwort

Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen der ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung möglichst vermieden werden.

  • A)Die weidgerechte Jagdausübung
  • B)Die Erzielung starker Trophäen
  • C)Die Vermeidung einer Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung
Erklärung

Der Gesetzgeber hebt insbesondere die Vermeidung von Wildschäden hervor. Eine Vorrangigkeit der Trophäenhege wird nicht betont.

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