SachsenWaffenkundeSN-WAF-224-2026

Welche Waffenarten darf ein Jäger auf Grund seines Jahresjagdscheines ohne eine gesonderte waffenrechtliche Genehmigung erwerben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Selbstladebüchsen und -flinten, Repetierbüchsen, alle kombinierten Waffen, Büchsen sowie Flinten.

  • A)Selbstladebüchsen und -flinten, Repetierbüchsen, alle kombinierten Waffen, Büchsen sowie Flinten
  • B)5-schüssige halbautomatische Waffen und 2-schüssige vollautomatische Waffen
  • C)Pistolen und Revolver

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