SachsenRechtSN-REC-151-2026

Welche Wildarten unterliegen dem Anhang IV Buchst. a der FFH-Richtlinie?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wildkatze, Luchs, Fischotter.

  • A)Wanderfalke, Fischotter, Uhu
  • B)Wildkatze, Luchs, Fischotter
  • C)Elbebiber, Seeadler, Wisent

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten