SachsenJagdkundeSN-JAG-30-2026

Welcher Jagdzeitenregelung unterliegt das Elchwild im Freistaat Sachsen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Elchwild ist ganzjährig geschont.

  • A)Das Elchwild ist ganzjährig jagdbar unter Beachtung des Schutzes der Elterntiere (nach § 22 Abs. 4 Satz 1 Bundesjagdgesetz).
  • B)Das Elchwild hat eine Jagdzeit vom 01. August bis 31. Januar.
  • C)Das Elchwild ist ganzjährig geschont.

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