SachsenJagdkundeSN-JAG-542-2026

Welcher Jahresjagdschein berechtigt nicht zu einer Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd?

Kurze Antwort

Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

  • A)Der Tagesjagdschein
  • B)Der Jugendjagdschein
  • C)Der Jahresjagdschein, der den Falknerjagdschein beinhaltet
Erklärung

Nach § 16 BJagdG ist Inhabern eines Jugendjagdscheins die Teilnahme an Gesellschaftsjagden untersagt. Tages- und Jahresjagdschein (auch mit Falknerjagdschein) berechtigen hingegen grundsätzlich zur Teilnahme, sofern keine anderen Einschränkungen bestehen.

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