SachsenVerbraucherschutzSN-VER-156-2026

Wem ist gehäuftes Auftreten von Fallwild zu melden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

  • A)Dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
  • B)Dem Leiter der oberen Jagdbehörde
  • C)Der Hygieneinspektion

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