SachsenVerbraucherschutzSN-VER-238-2026

Wer darf die Fleischuntersuchung bei Haarwild durchführen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der amtlich zugelassene Tierarzt.

  • A)Der amtlich zugelassene Tierarzt
  • B)Der vom Wildhandel beauftragte Veterinäringenieur für Fleischuntersuchungen
  • C)Jeder von der LÜVA bestätigte Jagdausübungsberechtigte nach Besuch eines diesbezüglichen Wilduntersuchungslehrganges

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