SachsenRechtSN-REC-236-2026

Wer darf im Freistaat Sachsen zum Schutz der heimischen Tierwelt Kormorane töten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Betreiber von bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht sowie von ihnen beauftragte Personen mit gültigem Jahresjagdschein.

  • A)Der Polizeidienst
  • B)Der Betreiber von bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht sowie von ihnen beauftragte Personen mit gültigem Jahresjagdschein
  • C)Mitglieder von Schützenvereinen

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