SachsenRechtSN-REC-259-2026

Wer darf in einem befriedeten Grundstück ohne gesonderte Genehmigung Wildkaninchen, Füchse und Steinmarder lebend fangen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte.

  • A)Jedermann
  • B)Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte
  • C)Nur der benachbarte Jagdausübungsberechtigte

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