SachsenRechtSN-REC-218-2026

Wer darf sich ein gefundenes Mauswiesel präparieren lassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdausübungsberechtigte.

  • A)Der Finder des Stückes
  • B)Die untere Naturschutzbehörde
  • C)Der Jagdausübungsberechtigte

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten