SachsenRechtSN-REC-148-2026

Wer darf sich einen gefundenen Birkhahn aneignen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdausübungsberechtigte.

  • A)Vom Aussterben bedrohte Tiere darf sich nur das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (oberste Naturschutzbehörde) aneignen
  • B)Der Jagdausübungsberechtigte
  • C)Das Museum für Tierkunde in der Landeshauptstadt

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Wer darf sich einen gefundenen Birkhahn aneignen? | Jägerprüfung Sachsen – GrünesAbi | GrünesAbi