SachsenRechtSN-REC-94-2026

Wer darf sich in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Abwurfstangen von Rehwild aneignen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur der Jagdausübungsberechtigte.

  • A)Das ist ein Jedermannsrecht bei Rehwildabwurfstangen
  • B)Nur der Jagdausübungsberechtigte
  • C)Nur Grundeigentümer oder Jagdgenossen

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