SachsenRechtSN-REC-22-2026

Wer erstellt den Abschussplan in gemeinschaftlichen Jagdbezirken für Damwild?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdausübungsberechtigte mit Zustimmung des Jagdvorstandes.

  • A)Die unteren Jagdbehörden
  • B)Die Forstverwaltung
  • C)Der Jagdausübungsberechtigte mit Zustimmung des Jagdvorstandes

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