SachsenJagdkundeSN-JAG-634-2026

Wer gibt bei Nachsuchen grundsätzlich den Fangschuss ab?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der mit der Nachsuche beauftragte Hundeführer.

  • A)Der Schütze, der das Stück beschossen hat
  • B)Der mit der Nachsuche beauftragte Hundeführer
  • C)Der zuständige Jagdleiter

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