SachsenRechtSN-REC-21-2026

Wer ist ausschließlich befugt, sich Schalenwild in einem Jagdbezirk anzueignen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdausübungsberechtigte.

  • A)Jeder Jagdgenosse
  • B)Jeder Jäger mit gültigem Jahresjagdschein
  • C)Der Jagdausübungsberechtigte

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