SachsenRechtSN-REC-102-2026

Wer ist grundsätzlich zum Ersatz von Wildschaden verpflichtet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Jagdgenossenschaft.

  • A)Der Landnutzer
  • B)Der Jagdausübungsberechtigte
  • C)Die Jagdgenossenschaft

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