SachsenVerbraucherschutzSN-VER-227-2026

Wer ist nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004 kundige Person?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jäger, der u.a auf dem Gebiet der Wildpathologie und der Produktion und Behandlung von Wildbret ausreichend Kenntnis besitzt.

  • A)Ein Jäger, der die Jagdgesetze der EU - Gründungsstaaten kennt und in diesen ohne besondere Genehmigung der zuständigen Landesbehörden die Jagd auf Schalenwild ausüben darf
  • B)Jäger, der u.a auf dem Gebiet der Wildpathologie und der Produktion und Behandlung von Wildbret ausreichend Kenntnis besitzt
  • C)Biologen mit der Ermächtigung, Schalenwild im Auftrag der Obersten Jagdbehörden der Bundesländer in ihnen zugewiesenen Jagdbezirken zu fangen und zu telemetrieren

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