SachsenRechtSN-REC-250-2026

Wer kann Jagdflächen zu Wildschutzgebieten erklären?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Jagdbehörde kann im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde für streng geschützte Wildarten per Rechtsverordnung Wildschutzgebiete errichten.

  • A)Die Jagdbehörde kann im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde für streng geschützte Wildarten per Rechtsverordnung Wildschutzgebiete errichten
  • B)Hegegemeinschaften können für Schalenwild Wildschutzgebiete ausweisen
  • C)Die untere Naturschutzbehörde für Wild nach Anhang IV, Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG

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