SachsenRechtSN-REC-119-2026

Wer muss bei befugter Jagdausübung eine schriftliche Jagderlaubnis mit sich führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdgast ohne Begleitung.

  • A)Der Jagdausübungsberechtigte
  • B)Der Jagdgast ohne Begleitung
  • C)Der Mitpächter

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