SachsenRechtSN-REC-199-2026

Wer muss bei der Jagdausübung einen Jagderlaubnisschein mit sich führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdgast ohne Begleitung.

  • A)Nur der Forstbedienstete mit der Jagd als Dienstaufgabe
  • B)Der Jagdgast in Begleitung des Jagdausübungsberechtigten
  • C)Der Jagdgast ohne Begleitung

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten