SachsenRechtSN-REC-277-2026

Wer muss bei Verpachtung der Jagd den jährlichen Beitrag zur Unfallversicherung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung zahlen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdausübungsberechtigte.

  • A)Es muss kein Beitrag zur Unfallversicherung an die landwirtschaftliche BG gezahlt werden
  • B)Die untere Jagdbehörde
  • C)Der Jagdausübungsberechtigte

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