SachsenRechtSN-REC-32-2026

Wer muss gemäß SächsJagdG die Satzung der Jagdgenossenschaft genehmigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: untere Jagdbehörde.

  • A)untere Jagdbehörde
  • B)obere Jagdbehörde
  • C)oberste Jagdbehörde

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten