SachsenRechtSN-REC-268-2026

Wer übt den Jagdschutz in einem Jagdbezirk aus?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdausübungsberechtigte.

  • A)Der Amtstierarzt
  • B)Der Tierschutzbund
  • C)Der Jagdausübungsberechtigte

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