SachsenRechtSN-REC-186-2026

Wer vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdvorstand.

  • A)Der Geschäftsführer der Jagdgenossenschaft
  • B)Die Mitgliederversammlung
  • C)Der Jagdvorstand

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