SachsenJagdkundeSN-JAG-414-2026

Wer zeichnet für den Jagdhundeeinsatz bei einer Gesellschaftsjagd verantwortlich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdleiter.

  • A)Die untere Jagdbehörde
  • B)Die untere Forstbehörde
  • C)Der Jagdleiter

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