SachsenRechtSN-REC-260-2026

Wie erfolgt die Jagdnutzung innerhalb einer Jagdgenossenschaft?

Kurze Antwort

Richtig ist: Durch Verpachtung, durch angestellte Jäger oder durch Eigennutzung.

  • A)Durch einen gewählten Jagdgenossen, der im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines ist
  • B)Durch einen von der Jagdbehörde bestätigten Berufsjäger oder Jagdaufseher
  • C)Durch Verpachtung, durch angestellte Jäger oder durch Eigennutzung

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Wie erfolgt die Jagdnutzung innerhalb einer Jagdgenossenschaft? | Jägerprüfung Sachsen – GrünesAbi | GrünesAbi