SachsenRechtSN-REC-200-2026

Wie gelangt der Jäger in den Jagdbezirk, wenn kein öffentlicher Weg in diesen führt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Über den Jägernotweg, der vereinbart ist.

  • A)Über den Ersatzweg
  • B)Über nicht bestellte Felder und evtl. Wiesen
  • C)Über den Jägernotweg, der vereinbart ist

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