SachsenVerbraucherschutzSN-VER-57-2026

Wie ist mit einer alten Ricke zu verfahren, die eine äußerlich verheilte Schussverletzung aufweist?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sie muss der Fleischuntersuchung zugeführt werden.

  • A)Sie kann bedenkenlos dem Handel zugeführt werden
  • B)Sie muss der Fleischuntersuchung zugeführt werden
  • C)Sie ist infolge Verdacht der innerlichen Vereiterung schadlos zu beseitigen

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