SachsenWaffenkundeSN-WAF-115-2026

Wie lange gilt eine in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Kurzwaffe (Voreintrag)?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ein Jahr.

  • A)Zeitlich unbegrenzt
  • B)Ein Jahr
  • C)Einen Monat

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