SachsenVerbraucherschutzSN-VER-241-2026

Wie werden Fallwildkadaver unschädlich beseitigt?

Kurze Antwort

Fallwildkadaver sind unschädlich zu beseitigen und können in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt verbracht werden.

  • A)Durch Entsorgung im Luderschacht
  • B)Durch Verbringen in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt
  • C)Durch Vergraben und Abdecken mit einer mindestens 80 cm dicken Erdschicht
Erklärung

Bei Verdacht auf eine übertragbare Krankheit ist die Abgabe an eine Tierkörperbeseitigungsanstalt Pflicht. Andernfalls ist auch das Vergraben außerhalb von Wasserschutz- und Trinkwasserversorgungsgebieten mindestens 50 cm tief zulässig.

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