Kurze Antwort
Fallwildkadaver sind unschädlich zu beseitigen und können in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt verbracht werden.
Bei Verdacht auf eine übertragbare Krankheit ist die Abgabe an eine Tierkörperbeseitigungsanstalt Pflicht. Andernfalls ist auch das Vergraben außerhalb von Wasserschutz- und Trinkwasserversorgungsgebieten mindestens 50 cm tief zulässig.
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