SachsenVerbraucherschutzSN-VER-95-2026

Wie werden Tollwutbezirke amtlich gekennzeichnet?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Durch Schilder mit der Aufschrift "Tollwut! Gefährdeter Bezirk"</p>.

  • A)Durch Schilder mit abgebildeten Fuchs
  • B)Gar nicht, die betroffenen Bezirke werden lediglich amtlich bekannt gemacht
  • C)Durch Schilder mit der Aufschrift "Tollwut! Gefährdeter Bezirk"

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