SachsenVerbraucherschutzSN-VER-216-2026

Wo wird beim erlegten Schwarzwild Blut für die Untersuchung auf Schweinepest entnommen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Möglichst aus der Kammer Das Blut muss flüssig und frei von Verunreinigungen sein.

  • A)Möglichst aus der Kammer Das Blut muss flüssig und frei von Verunreinigungen sein
  • B)Aus dem Wildkörper des erlegten Stückes Es darf höchstens 1/3 der entnommenen Menge geronnen sein
  • C)Aus dem Bauchraum Das Blut kann verunreinigt, darf jedoch nicht geronnen sein

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