SachsenRechtSN-REC-274-2026

Wofür kann die Jagdabgabe verwendet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Für Lebensraumverbesserungen oder Fortbildung der Jäger nach Antragstellung bei der oberen Jagdbehörde.

  • A)Für Lebensraumverbesserungen oder Fortbildung der Jäger nach Antragstellung bei der oberen Jagdbehörde
  • B)Für Ersatz von Wildschäden
  • C)Für die Begleichung der Jagdsteuer gegenüber Landkreisen

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