SachsenJagdkundeSN-JAG-727-2026

Worauf bezieht sich das Bundesnaturschutzgesetz, wenn es "invasive Arten" meint?

Kurze Antwort

Richtig ist: Gebietsfremde Arten, deren Einbringung oder Ausbreitung die Biodiversität und damit verbundene Ökosystemleistungen gefährdet oder nachteilig beeinflusst.

  • A)Arten, die in einem Gebiet nicht als "heimisch" gelten.
  • B)Gebietsfremde Arten, deren Einbringung oder Ausbreitung die Biodiversität und damit verbundene Ökosystemleistungen gefährdet oder nachteilig beeinflusst.
  • C)Prioritäre Arten, deren Erhalt in natürlichen Lebensräumen der Artengemeinschaft einer besonderen Verantwortung zukommt.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Worauf bezieht sich das Bundesnaturschutzgesetz, wenn es "invasiv… | Jägerprüfung Sachsen – GrünesAbi | GrünesAbi