SachsenJagdkundeSN-JAG-299-2026

Woraus besteht das kleine Jägerrecht?

Kurze Antwort

Das kleine Jägerrecht umfasst die essbaren Teile des Aufbruchs: Lecker, Herz, Lunge, Leber, Nieren und Milz sowie gegebenenfalls das Hirn.

  • A)Herz, Lunge, Leber und Nieren des Schalenwildes
  • B)Lecker, Lenden, Leber
  • C)Decke oder Schwarte
Erklärung

Herz, Lunge, Leber und Nieren werden zusammen als Geräusch bezeichnet. Das kleine Jägerrecht steht nach heutigem Brauch nicht zwangsläufig dem Erleger, sondern häufig demjenigen zu, der das Stück aufgebrochen hat.

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