Kurze Antwort
Das kleine Jägerrecht umfasst die essbaren Teile des Aufbruchs: Lecker, Herz, Lunge, Leber, Nieren und Milz sowie gegebenenfalls das Hirn.
Herz, Lunge, Leber und Nieren werden zusammen als Geräusch bezeichnet. Das kleine Jägerrecht steht nach heutigem Brauch nicht zwangsläufig dem Erleger, sondern häufig demjenigen zu, der das Stück aufgebrochen hat.
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