SachsenRechtSN-REC-128-2026

Wozu ist der Waldbesucher verpflichtet, wen er Abwurfstangen findet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Dieser Fund wird unverzüglich dem Jagdausübungsberechtigten, der Jagdbehörde oder einer Polizeidienststelle angezeigt.

  • A)Dieser Fund wird unverzüglich dem Jagdausübungsberechtigten, der Jagdbehörde oder einer Polizeidienststelle angezeigt.
  • B)Dieser Fund ist unverzüglich dem Finanzamt anzuzeigen.
  • C)Der Fund ist dem Kreisjagdverband e. V. unverzüglich abzuliefern.

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