SachsenWaffenkundeSN-WAF-211-2026

Zählen Double-Action-Revolver zu den halbautomatischen Schusswaffen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, nach dem Waffengesetz zählen diese nicht dazu.

  • A)Ja, denn nach Betätigung des Abzuges steht das nächste Lager mit einer neuen Patrone zur Schussabgabe bereit.
  • B)Nein, nach dem Waffengesetz zählen diese nicht dazu.
  • C)Keine der vorher genannten Antworten ist korrekt.

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