Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-173-2026

Als Inhaber eines Gemeinschaftsjagdreviers haben Sie den 3-jährigen Abschussplan für Rehwild bis auf eine Ricke erfüllt. Am 2. Februar beobachten Sie in Ihrem Revier einen abgekommenen, älteren Rehbock, dessen rechter Vorderlauf einen offenen Bruch aufweist. Zu welcher der nachgenannten Handlungsweisen sind Sie berechtigt und verpflichtet?

Kurze Antwort

Richtig sind: Sie erlegen den Rehbock und tragen den Abschuss in die Streckenliste ein und <p>Um schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren ist es unverzüglich zu erlegen</p>.

  • A)<p>Sie erlegen den Rehbock und verbuchen den Abschuss auf der Streckenliste als Rickenabschuss</p>
  • B)<p>Sie beantragen zunächst bei der Jagdbehörde eine Abschusserlaubnis und versuchen dann, den Rehbock zu erlegen</p>
  • C)Sie erlegen den Rehbock und tragen den Abschuss in die Streckenliste ein
  • D)<p>Um schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren ist es unverzüglich zu erlegen</p>

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