Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-269-2026

An einem Maisfeld, das zu einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier gehört, verursacht Schwarzwild erheblichen Wildschaden. Im Jagdpachtvertrag sind keine Aussagen über Wildschadensersatz enthalten. Wer muss den Wildschaden ersetzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdgenossenschaft.

  • A)Jagdpächter
  • B)Jagdgenossenschaft
  • C)Jagdpächter und Jagdgenossenschaft
  • D)Die Gemeinde
  • E)<p>In Niedersachsen wird der Schaden aus der gesetzlichen Wildschadensausgleichkasse erstattet</p>

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