Kurze Antwort
Aufgenagelte, nach unten abgestützte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig.
Laut UVV Jagd sind aufgenagelte Sprossen an senkrechten Leitern verboten; sie dürfen nur an schräg stehenden Leitern verwendet werden, wenn sie fest mit den Holmen verbunden und nach unten abgestützt sind. Das erhöht die Standsicherheit.
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