Schleswig-HolsteinNatur & JagdpraxisSH-NA-509-2026

An welchen Leitern sind aufgenagelte, nach unten abgestützte Sprossen zulässig?

Kurze Antwort

Aufgenagelte, nach unten abgestützte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig.

  • A)an senkrecht stehenden Leitern
  • B)an geneigt stehenden Leitern
  • C)an allen Leitern
Erklärung

Laut UVV Jagd sind aufgenagelte Sprossen an senkrechten Leitern verboten; sie dürfen nur an schräg stehenden Leitern verwendet werden, wenn sie fest mit den Holmen verbunden und nach unten abgestützt sind. Das erhöht die Standsicherheit.

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