Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-240-2026

An welchen Orten darf die Jagd nicht ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>an Orten, an denen die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört und das Leben von Menschen gefährdet würde</p>.

  • A)<p>an Orten, an denen die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört und das Leben von Menschen gefährdet würde</p>
  • B)in Landschafts- und Wasserschutzgebieten
  • C)in Wildschutzgebieten und Nationalparks

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