Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-82-2026

An wen darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe verkauft werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: An Inhaber einer grünen WBK mit entsprechendem Voreintrag.

  • A)An Jugendliche, wenn die Eltern ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben.
  • B)An Inhaber einer grünen WBK mit entsprechendem Voreintrag.
  • C)An jeden Polizeibeamten.

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