Schleswig-HolsteinWaffenkundeSH-WA-246-2026

Auf dem Weg in ihr Jagdrevier gehen Sie durch ein fremdes Jagdrevier und werden von einem tollwütigen Fuchs angegriffen. Sie erschießen den Fuchs. Haben Sie sich strafbar gemacht?

Kurze Antwort

Richtig ist: Es lag eine rechtfertigende Notstandssituation vor. Somit haben Sie sich nicht strafbar gemacht.

  • A)Es lag eine rechtfertigende Notstandssituation vor. Somit haben Sie sich nicht strafbar gemacht.
  • B)<p>Sie haben vorsätzlich fremdes Jagdrecht verletzt und sich deshalb der Wilderei strafbar gemacht.</p>

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