Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-126-2026

Auf welche der nachgenannten Wildarten ist die Ausübung der Jagd zur Nachtzeit grundsätzlich verboten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Gänse und Wildenten.

  • A)Birkwild
  • B)Gänse
  • C)Wildenten
  • D)Waldschnepfen
  • E)Möwen
  • F)Schwarzwild

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