Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-569-2026

Auf welche Innentemperatur muss nach der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung das zum Verkauf bestimmte Schmalreh alsbald nach seiner Erlegung mindestens abgekühlt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: + 7 Grad Celsius.

  • A)+ 7 Grad Celsius
  • B)+ 10 Grad Celsius
  • C)+ 13 Grad Celsius

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