Schleswig-HolsteinWildbrethygiene & JagdhundeSH-WI-63-2026

Bei einem Stück Rehwild stellen Sie beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Es muss zur amtlichen Fleischuntersuchung:

Kurze Antwort

Richtig ist: nur, wenn es zum Genuss für Menschen bestimmt ist.

  • A)nur, wenn es veräußert werden soll
  • B)nur, wenn es zum Genuss für Menschen bestimmt ist
  • C)in jedem Falle

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