Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-226-2026

Bei einer Treibjagd flüchtet ein krank geschossener Hase über die Jagdreviergrenze und bleibt im Nachbarrevier lebend liegen. Welche der nachgenannten Handlungsweisen entsprechen den niedersächsischen Wildfolgebestimmungen?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Der Revierinhaber überschreitet mit seiner Flinte die Jagdreviergrenze, tötet und holt den Hasen</p> und Der Revierinhaber schickt seinen Hund zum Apportieren des Hasen.

  • A)<p>Der Revierinhaber überschreitet mit seiner Flinte die Jagdreviergrenze, tötet und holt den Hasen</p>
  • B)Der Revierinhaber schickt seinen Hund zum Apportieren des Hasen
  • C)Der Revierinhaber darf den Hasen nicht fortschaffen
  • D)Der Revierinhaber muss den Inhaber des betroffenen Nachbarreviers vorher verständigen

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