Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-230-2026

Bei welchen der nachgenannten Jagdarten muss ein brauchbarer Jagdhund mitgeführt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bei jeder Bewegungsjagd und Bei jeder Jagd auf Federwild.

  • A)Bei jeder Bewegungsjagd
  • B)Bei jeder Ansitzjagd
  • C)Bei jeder Jagd auf Federwild

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