Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-265-2026

Bei welcher Behörde ist ein ersatzpflichtiger Wildschaden anzumelden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Gemeinde.

  • A)Jagdbehörde
  • B)Ordnungsamt
  • C)Gemeinde
  • D)bei der für das Gebiet zuständigen Polizeidienststelle

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