Schleswig-HolsteinRechtSH-RE-175-2026

Bei welcher Schalenwildart muss der Abschuss innerhalb einer Woche der Jagdbehörde schriftlich gemeldet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: eine Meldung innerhalb einer Woche ist bei Schalenwild nicht erforderlich.

  • A)Rehwild
  • B)Schwarzwild
  • C)Rotwild
  • D)Damwild
  • E)Muffelwild
  • F)eine Meldung innerhalb einer Woche ist bei Schalenwild nicht erforderlich

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